Nach einem Kredit-Widerruf richtig umschulden

Der Kredit-Widerruf ist ein Thema, das viele Kreditnehmer durchaus beschäftigt. Ein großer Teil der Verbraucher verwirft diesen allerdings wieder, obgleich durchaus berechtigte Gründe für einen Widerruf bestehen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass der Kredit zu einem bestimmten Zweck aufgenommen wurde und der Kreditnehmer folglich auf die Finanzierung angewiesen ist. Indem man die Widerrufsfrist für den jüngst aufgenommenen Kredit nutzt, setzt man sich so selbst enormem Druck aus, da man mitunter innerhalb kürzester Zeit eine neue Finanzierungslösung braucht.

Enthält ein Kreditvertrag eine falsche Widerrufsbelehrung, kann der betreffende Kredit über die Frist hinaus widerrufen werden. Angesichts der aktuell äußerst niedrigen Zinsen kann es sich in diesen Tagen besonders lohnen, auch einen älteren Kreditvertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, um sich eine Finanzierung zu attraktiveren Konditionen zu sichern. Das Gerücht, dass eine Umschuldung nach einem Kredit-Widerruf nur schwer möglich sei, sorgt allerdings für Verunsicherung und hält einige Verbraucher von ihrem Vorhaben ab.

Umschuldung trotz Kredit-Widerruf

Trotz aller Bedenken ist eine Umschuldung nach einem Kredit-Widerruf durchaus möglich. Gleichzeitig darf aber auch nicht verschwiegen werden, dass einige Institute Kunden, die ihren letzten Kredit widerrufen haben und nun nach einer adäquaten Refinanzierung suchen, sehr skeptisch gegenüberstehen und mitunter grundsätzlich keinen Kredit geben. Dennoch sind Verbraucher keineswegs chancenlos und sollten sich mit mehreren Finanzierungspartnern in Verbindung setzen. Darüber hinaus kann es sich lohnen, mit der Bank Kontakt aufzunehmen. Eventuell kann diese mit einem besseren Angebot aufwarten und niedrigere Zinsen bieten.

Wer einen Kredit-Widerruf in Erwägung zieht, sollte außerdem bedenken, dass er eine entsprechende Bonität benötigt, um die geplante Umschuldung vornehmen zu können. Falls sich seit der Aufnahme des betreffenden Kredits gravierende Veränderungen ergeben haben, die die persönliche Bonität beeinträchtigen, sollte man gegebenenfalls von einem Widerruf absehen, weil die notwendige Umschuldung aufgrund der schlechteren Bonität scheitern könnte.